Aufbereiter und Verwerter erwarten Novelle

Rekordbeteiligung meldet der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter angesichts des Altholztags. Im Zentrum der Veranstaltung stand die Novelle der Altholzverordnung.
Foto: Sabine Hatzfeld

Die Novelle der Altholzverordnung kommt – auch wenn die Große Koalition noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode scheitern sollte. Diese zentrale Botschaft überbrachte Jean Doumet als Vertreter des Bundesumweltministeriums auf dem BAV-Altholztag in München. Und: „Es wird nichts ganz Neues kommen“, versicherte Doumet, der davon ausgeht, dass die Novelle im Frühjahr oder Sommer 2021 in Kraft treten wird. „Damit besteht sowohl in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht für unsere Mitglieder eine gewisse Planungssicherheit“, kommentierte Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), die Aussage aus dem BMU. Gleichzeitig zeigt er sich „überwältigt von der Resonanz“, hatten doch die 165 Teilnehmer für eine Rekordbeteiligung beim restlos ausgebuchten Altholztag gesorgt.

Dieter Uffmann eröffnete den ausgebuchten Altholztag in München. (Quelle: BAV)

Mit Blick auf die Altholzverordnung muss sich die Branche aus Sicht des BAV darauf einstellen, dass sich in der Novelle die fünfstufige Abfallhierarchie der EU und damit ein Vorrang der stofflichen Verwertung ebenso wiederfinden wird, wie eine bessere Getrenntsammlung an der Anfallstelle. Dies soll allerdings mit Kriterien wie der „technischen Möglichkeit“ und der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ verbunden werden. Ob es zu Korrekturen an den geltenden Altholzkategorien kommt, ist weiterhin offen. Mehrheitlich wird aber laut Doumet gefordert, an den vier Kategorien festzuhalten, die sich nach Einschätzung Uffmanns auch bewährt haben.

Weitere Korrekturen stellte Doumet zudem etwa für den Anlieferungsschein in Aussicht, der künftig auch in elektronischer Form möglich sein soll. Zudem müssten sich die Betreiber von Altholz-Aufbereitungsanlagen auf höhere Qualifikationsanforderungen für ihr Personal einstellen. Weitere Stellschrauben aus Sicht des BMU sind zudem Probenahme und Analyseverfahren. Diese gelte es, auf den neuesten Stand zu bringen. So geht Doumet etwa davon aus, dass es bei der Fremdkontrolle der Probenahme zu einer Verschärfung kommen wird.

Neben diesem politisch hochaktuellen Beitrag waren auch zahlreiche wirtschaftliche und praktische Vorträge auf dem BAV-Altholztag zu hören. Nächster Termin des Branchentreffs ist der 16. September 2020.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.