Co-Vergärung biogener Abfälle

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
(Quelle: Semalex, Pixelio)

Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle sei für die Betreiber von Vergärungsanlagen sowohl im wasser- als auch im abfall- und landwirtschaftlichen Bereich eine interessante Option, erklärt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Freie Kapazitäten bestehender Anlagen ließen sich nutzen und zusätzliche Energie könne umweltverträglich produziert werden.

Trotz der Synergieeffekte, die eine Co-Vergärung zum Beispiel auf Kläranlagen oder in landwirtschaftlichen Biogasanlagen bieten kann, seien Betreiber oft zurückhaltend, Co-Substrate mitzubehandeln, so die DWA weiter. Häufig werde dies mit der schwierigen rechtlichen Situation im Schnittpunkt wasser-, abfall- und bodenrechtlicher Regelungen begründet.

Der Schwerpunkt des Merkblatts liege auf den technischen Ausführungen zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihre Eingliederung in den Anlagenbetrieb. Konkrete Hinweise für die Planung und den Betrieb geben dem Praktiker wichtige Hinweise, wie eine Co-Vergärung sinnvoll in eine bestehende Anlage integriert werden kann.

Das Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ wurde erstmals im Juni 2009 vorgestellt. Inzwischen wurden in den genannten Einsatzgebieten diverse Projekte der Co-Vergärung realisiert bzw. studiert und erörtert.

Teilweise ist auch ein erheblicher Konkurrenzkampf um geeignete Co-Substrate entbrannt. Mit der verfahrenstechnischen und rechtlichen Problematik haben sich neben der DWA auch andere Fachgremien befasst. Dies sind in Deutschland vor allem der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK). Vertreter dieser Fachorgane wurden in die Neubearbeitung des Merkblatts mit einbezogen, um den fachlichen Bearbeitungshorizont zu optimieren.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ (06/2009) wurden im Entwurf folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:

  • Anpassungen der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an die veränderte aktuelle Rechtslage
  • Erweiterung der technischen Ausführungen zur Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen
  • Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten technischen Entwicklungen und neuer technischer Regelwerke, die im Zusammenhang mit der Co-Vergärung stehen

Das vorliegende Merkblatt wurde von den Arbeitsgruppen KEK-14.2 „Vergärung“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Wiese) und KEK-2.1 „Stabilisierung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulrich Loll) sowie unter Mitwirkung der DWA-Fachausschüsse KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ und KEK-2 „Stabilisierung Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (HA KEK) erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich sowohl an die Betreiber von Kläranlagen, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen sowie an Ingenieurbüros und zuständige Behörden.

Frist zur Stellungnahme

Das Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen Co-Vergärung“ wird bis zum 30. September 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

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