BDE fordert Beschränkung der Wirtschaftstätigkeit von Kommunen

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat sich zur Stellungnahme der Bundesregierung zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission geäußert.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission die Befürchtung teilt, dass die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen auf die kommunalen Entsorgungsträger zu ineffizienten Entsorgungsstrukturen, einem Verlust an Innovationsfähigkeit und somit letzten Endes höheren Entsorgungskosten für die Bürger führen würde. Der Verband fordert die Bundesregierung deshalb auf, vor der eigenen Erkenntnis nicht die Augen zu verschließen und jede Abschwächung des Wettbewerbs durch ein Wertstoffgesetz auszuschließen.

„Die private Entsorgungswirtschaft hat ihre Innovationskraft und Kosteneffizienz in der Vergangenheit bewiesen und bei hohen Verwertungsstandards eine finanzielle Entlastung der Verbraucher erreicht“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Die Monopolkommission stelle in ihrem Hauptgutachten klar, dass die wettbewerbliche Vergabe von Leistungen der Erfassung, Sortierung oder Verwertung von Wertstoffen ordnungspolitisch nicht verhandelbar sei. Die Wirtschaftlichkeit der vom Mittelstand aufgebauten Infrastruktur dürfe nicht gefährdet werden. Vielmehr müsse das Abfallrecht verlässliche Anreize setzen für Investitionen und Innovationen.

Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Monopolkommission betrachtet jedoch die mit der gewerblichen Sammlung verbundenen „gravierenden Marktverzerrungen“ aus Sicht des BDE „viel zu kleinteilig“.

Kurth: „Leider verhallt bisher unser Appell an die Bundesregierung ungehört, den Mittelstand in Deutschland endlich vor der ausufernden Wirtschaftstätigkeit der Kommunen zu schützen.“ In vielen Bundesländern sei eine stark zunehmende Verstaatlichung – teils unter dem Deckmantel einer privatwirtschaftlichen Rechtsform – von bisher erfolgreich von der privaten Entsorgungswirtschaft erbrachten Dienstleistungen zu beobachten. Der Unmut über diese Entwicklung ist innerhalb der privaten Entsorgungswirtschaft groß. Zuletzt demonstrierten so zum Beispiel auch die Mitgliedsunternehmen des BDE-Schwesterverbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen anlässlich des kleinen Parteitags der CSU in Bamberg gegen den Trend zur Rekommunalisierung der Hausmüllabfuhr.

Ausdrücklich begrüßte Peter Kurth hingegen die Aussage der Bundesregierung, wonach der Monopolkommission darin zuzustimmen sei, dass die Kommunen verstärkt Entsorgungsleistungen ausschreiben sollten – nicht zuletzt, um ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen. „Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, wieso die öffentliche Hand die Leerung der Mülltonnen selbst übernimmt“, so Kurth. Private Entsorgungsunternehmen bewiesen seit Jahren, dass sie das besser und effektiver können.

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