Einigung bei Unternehmensbesteuerung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht erzielt. Das teilt der Bundesrat mit. Er schlägt vor, die sogenannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln.

Demnach sollen negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt bleiben, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung laut Bundesrat-Mitteilung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetz.

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