Anzeige

SCHLAGWORTE: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Neuer Mindestlohn kommt erst mit Verzögerung

| Alle Tarifvertragsparteien haben sich im Juli auf den neuen Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft geeinigt. Aber noch immer heißt es warten auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denn der neue Mindestlohn wird erst dann allgemein gültig, wenn das Ministerium die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft“ in Kraft setzt. „Hierbei gibt es allerdings Verzögerungen“, wie die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter informiert.
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link