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Reihengeschäfte – Dreiecksgeschäfte – Verbringen
Grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle insbesondere bei Reihengeschäften und in Lagerfällen werden immer bedeutungsvoller. Mehr denn je gibt es in der Unternehmenspraxis die Konstellation von grenzüberschreitenden Reihengeschäften, die man nur in den Griff bekommt, wenn man über umsatzsteuerliche Kenntnisse verfügt und bereits bei dem Abschluss von Verträgen die umsatzsteuerlichen Folgen berücksichtigt. So können aufgrund der vertraglichen Gestaltungen Registrierungspflichten im Ausland erforderlich sein und die damit verbundenen steuerlichen Pflichten wie Abgabe von Voranmeldungen, Kenntnis der Rechnungslegungsvorschriften, Prüfung einer Fiskalvertretung. Werden notwendige Registrierungen nicht bereits vor der Lieferung vorgenommen oder wird eine Registrierung nicht erkannt, sind im anderen Staat oftmals hohe Bußgelder fällig. Bereits erteilte unrichtige Rechnungen müssen mit viel Arbeitsaufwand berichtigt werden.