Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Sach- und Fachkundelehrgang besuchen. Die ESN bietet seit vielen Jahren staatlich anerkannte Grund- und Fortbildungslehrgänge an, die speziell auf die Stahl- und NE-Metall-Recycling- Wirtschaft zugeschnitten sind.