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Clean Industrial Deal stärkt Nebenprodukte

Mit dem Clean Industrial Deal (CID) stärkt die Europäische Kommission ihre Dekarbonisierungsstrategie und betont die Bedeutung europäischer Rohstoffe sowie von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Zudem will die Kommission gezielt Forschung und Innovation fördern. Das FEhS–Institut für Baustoff-Forschung hält die geplanten Maßnahmen, die auch den Einsatz von Nebenprodukten der Stahlindustrie wirksam unterstützen würden, für richtig.
Clean Industrial Deal stärkt Nebenprodukte
Copyright: FEhS-Institut-Michael Wieschke
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Die Experten für Eisenhüttenschlacken, die ähnliche Ziele in ihren Kernforderungen für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement formuliert haben, fordern aber eine schnelle Umsetzung: zum Beispiel beim europäischen Vergaberecht und bei den Regelwerken für die Verwendung der neuen Schlacken aus einer dekarbonisierten Stahlherstellung.

Ziele des CID sind unter anderem eine verstärkte Nachfrage nach nachhaltigen Produkten, vor allem auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie ein Gesetz über Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, europäische Ressourcen effizient zu nutzen und vermehrt Kreislaufstoffe anzubieten. Hierfür sollen im Hinblick auf das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ auch spezielle Vorschläge eingeholt werden. CID wird ein Gesamtvolumen von über 100 Milliarden Euro haben.

Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Die Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des Clean Industrial Deal, Industrieprozesse zu dekarbonisieren, klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, sind gut und richtig. Wichtig wird sein, die vielen geplanten Maßnahmen zügig in die Praxis zu überführen. Zum Beispiel beim europäischen Vergaberecht: Es müssen verbindliche Vorgaben für ein kreislauforientiertes öffentliches Beschaffungswesen implementiert werden, um eine flächendeckende Zulassung von Sekundärbaustoffen und deren bedingte Bevorzugung bei öffentlichen Auftragsvergaben rechtsverbindlich sicherzustellen. Das ist das zentrale Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das das FEhS-Institut bereits im Jahr 2020 in Auftrag gegeben hat.“

In seinen Kernforderungen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Einsatz von Sekundärrohstoffen und -produkten fordert das FEhS-Institut darüber hinaus einen fairen Umgang mit den neuen Nebenprodukten der dekarbonisierten Stahlherstellung: Um „Hüttensand 2.0“ im Zement oder Gesteinskörnungen im Beton einsetzen zu können, müssen die relevanten Regelwerke angepasst werden. Darüber hinaus verlangt das FEhS-Institut anstelle von Feststoffgrenzwerten eine praxisnahe Bewertung der Umweltverträglichkeit durch fachlich zeitgemäße, eluatbasierte Untersuchungen. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit sollte zudem einheitlich für alle Baustoffe erfolgen.

Quelle: FEhS

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