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SCHLAGWORTE: Einspruchsfris

Neuer Mindestlohn kommt erst mit Verzögerung

| Alle Tarifvertragsparteien haben sich im Juli auf den neuen Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft geeinigt. Aber noch immer heißt es warten auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denn der neue Mindestlohn wird erst dann allgemein gültig, wenn das Ministerium die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft“ in Kraft setzt. „Hierbei gibt es allerdings Verzögerungen“, wie die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter informiert.
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