Newsarchiv
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Die im Bundesrat beschlossene Novelle der Düngeverordnung schränkt die Möglichkeiten des Einsatzes von organischen Düngern auf landwirtschaftlich genutzten Flächen deutlich ein.
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Zum zweiten Mal fand Ende März der von der WFZruhr organisierte Telematik-Anwendertag in Lünen statt.
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Die Kunststofferzeuger begrüßen, so der Hauptgeschäftsführer von PlasticsEurope Deutschland, Dr. Rüdiger Baunemann, dass nach langen Diskussionen nun endlich Klarheit herrscht.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt das am 30. März 2017 im Bundestag beschlossene Verpackungsgesetz ab und fordert die Bundesländer auf, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, um das Gesetz an entscheidenden Stellen nachzubessern.
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Der Bundestag hat den Weg für die neue Gewerbeabfallverordnung freigemacht. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor.
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Eine verstärkte Inlandsnachfrage und die weiterhin starke Nachfrage in den EU–28 Ländern stellen für 2017 laut VDMA ein höheres Umsatzplus in Aussicht.
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Der Bundesrat hat der Novelle der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt.
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Der VKU bezweifelt, dass das Verpackungsgesetz eine Trendwende bringen wird und fordert eine Neuausrichtung im Interesse von Bürgern und Umwelt.
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Der Grüne Punkt begrüßt die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) durch den Bundestag.
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In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einem Gesetz gegen die Verschwendung von Millionen Tonnen von Lebensmitteln jährlich vorzugehen.
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Wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl meldet, ist die Rohstahlerzeugung in Deutschland um etwa ein Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Es scheine sich ein moderater Aufwärtstrend abzuzeichnen, von dem auch die schrottbasierte Elektrostahlerzeugung (EAF) profitiere.
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Mit der Novelle soll die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst werden. Ziel ist dabei laut Begründung insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, anzuwenden.






