Neue Vorgaben für die Behandlung von Elektro-Altgeräten

Das Bundeskabinett hat heute die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte beschlossen.
Siegfried Springer, pixelio,de

Mit der Verordnung werden die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung an den Stand der Technik angepasst. Überdies regelt die Verordnung erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen. Bereits im Dezember 2020 hatte die Bundesregierung die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes auf den Weg gebracht. Die neue Behandlungsverordnung ergänzt diesen Gesetzentwurf und bringt die Vorgaben für die Behandlung von Altgeräten an den neuesten Stand der Technik.

Elektro- und Elektronikgeräte unterliegen einem rasanten technischen Wandel. Mobiltelefone, Computer oder Monitore werden immer schneller entwickelt und ausgetauscht. Dadurch wächst die Menge der Altgeräte, die entsorgt werden müssen. Gleichzeitig kommen neue Produkte wie Photovoltaikmodule immer stärker auf den Markt und benötigen passende Behandlungs- und Recyclingverfahren. Neben neuen Geräten und Geräten, die sich technisch immer weiterentwickeln, hat sich in den letzten Jahren zudem eine heterogene Behandlungspraxis bei den etwa 340 Recyclinganlagen in Deutschland etabliert. Daher soll die heute beschlossene Behandlungsverordnung die Anforderungen konkretisieren und damit deren Umsetzung in der Praxis bundesweit vereinheitlichen. Dadurch wird der Vollzug gestärkt, und den zuständigen Landesbehörden wird die Kontrolle der Behandlung und des Recyclings von Elektro-Altgeräten erleichtert.

Um die Schadstoffentfrachtung und das Recycling zu verbessern, schreibt die Behandlungsverordnung den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen nunmehr vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssen schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, elektrische Kabel oder Flüssigkristallanzeigen aussortiert werden. Ziel dieser Regelungen ist es zu verhindern, dass die Schadstoffe verschleppt werden und den weiteren Recyclingprozess beeinträchtigen. Darüber hinaus legt die Verordnung erstmals Vorgaben für die Behandlung von ausgedienten Photovoltaikmodulen fest.

Mit der neuen Behandlungsverordnung fasst die Bundesregierung Vorgaben aus dem Anhang des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in einen eigenen Rechtstext und passt sie an den aktuellen Stand der Technik an. Die Verordnung steht in engem Zusammenhang mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, welche vor allem das Ziel verfolgt, die Sammelmengen deutlich zu steigern. Hierfür sieht sie vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche abgeben können. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen. Dieses hochwertige Recycling soll durch die Behandlungsverordnung gewährleistet werden.

4 KOMMENTARE

  1. Schrott benötigt viel Raum – er ist ein wahrer Platzräuber und die Ecken mit altem Elektroschrott ärgern wohl jeden, der sie sein eigen nennen darf. Im Keller verrotten lange ausrangierte Dinge und der Krempel auf dem Dachboden fristet vergessen sein Dasein. Das muss nicht sein und sollte vermieden werden. Denn Schrott jeder Art und insbesondere Elektroschrott steckt voller Rohstoffe, Sekundärrohstoffe und Edelmetalle. Diese sollten nicht einfach so verrotten, denn ihre Neuproduktion verschlingt viele Ressourcen.

  2. Prinzipiell ist alles zu begrüßen, was einer höheren Sammelquote zu Gute kommt. Beim Beschluss der Maßnahmen sollte aber auch der Punkt Aufwand Nutzen nicht außer Acht gelassen werden.
    D soll/muss 65% der in Verkehr gebrachten Mengen zurücknehmen und verwerten. Hat sich von den Verantwortlichen mal jemand die Quoten angeschaut für die einzelnen Sammelgruppen bzw. Kategorien? Ist zwar schwierig, wegen der „Durchmischung“ von Kategorien und Sammelgruppen und auch wegen den neuen Zuordnungen im letzten ElektroG, aber wenn man den Zahlen im EAR Portal vertraut, z.B. bei den Mengen für 2019 der Kategorie 4 , dann wurden im Bereich B2C 1.092192 t in Verkehr gebracht und davon lediglich 240.603 t über Abholkoordination, Eigenrücknahme, Vertreiber und die Optierungen der Kommunen zurückgenommen. Das macht eine Quote von 22% (nur bezogen auf 2019; also nicht bezogen auf den Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Bei den „Kleingeräten“ SG5 = Kat 5 + Kat 6 sind 618.943 t in Verkehr gebracht worden und 221.735t (Wege wie bei SG 4) zurückgenommen worden. Macht eine Quote von immerhin schon 35%.
    Bei den PV-Modulen ist 2019 das Delta zwischen in Verkehr gebracht und über die Systeme zurückgenommenen Mengen noch eklatanter. 2019 wurden da 272.421 t als INPUT gemeldet.
    Dem stehen 882 t aus der Abholkoordination und 773 t aus Eigenrücknahmen als Output gegenüber. Macht eine Quote für das Jahr von 0,6%.

    Hinsichtlich der Ausweitung der Rücknahmepflicht für Kleingeräte auf den Handel glaube ich persönlich, dass nur ein kleiner Teil der Bürger, die jetzt ihre alten Kleingeräte nicht richtig entsorgen, dass dann machen, weil man die dann bei Aldi oder Netto abgeben kann.
    Der Großteil dieser Bürger wird es weiterhin wie bisher machen. Wie an den neuen Sammelstellen (vor allem im Handel) der Unterschied zwischen den kleinen Geräten mit und ohne Lithiumakku und das damit einhergehende höhere Brandrisiko gehandhabt wird, wird sich zeigen.

    Das eine riesige Anzahl von Rücknahmestellen nicht zwingend zu viel mehr Rücknahmemengen führt, wurde ja bei der Batteriesammlung sichtbar. Hier waren teilweise 170.000 Sammelstellen am Netz und was hat das für die Quoten gebracht?

    Wenn der Gesetzgeber immer neue „Geräte“ in den Bestand des ElektroG (auf Basis europäischer Vorgaben?) überführt und damit den INPUT erhöht, aber nicht berücksichtigt, dass ein Großteil der Bevölkerung dass nicht so sieht (unabhängig vom Gesetz), wird es noch schwieriger, die vorgegebene Quote von 65% zu erreichen.

  3. Insbesondere Altmetallschrott und Elektroschrott stecken voller Wertstoffe, an der die Recycling-Industrie großes Interesse hat. Schließlich verhilft das Schrott-Recycling zu einer eklatanten CO2-Einsparung, wenn man ihr beispielsweise die Neugewinnung von Stahl bei der Verhüttung gegenüberstellt. Doch der Vorteil von Schrott-Recycling geht noch viel weiter, denn es wird nicht nur CO2 eingespart, sondern auch Energie- und Geldverschwendung verhindert. Gleichzeitig – und dieser Gedanke steht bei jedem Recycling im Vordergrund – werden natürliche Ressourcen geschont, indem beispielsweise der Zukauf von Rohstoffen aus Ländern ohne Umweltauflagen und mit schlechten Arbeitsbedingungen verhindert oder zumindest stark eingeschränkt wird

  4. Vielen Dank für diesen äußerst interessant Beitrag, Es ist ziemlich schade das Elektroschrott von Schrotthändler nicht mehr eingesammelt werden darf. Viele Menschen sind auf eine Abholung von Elektroschrott angewiesen da sie nicht mobil sind.

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