BDE fordert höhere Sammelquote für Gerätebatterien

Der BDE sieht erhebliche Lücken in der Neufassung des Batteriegesetzes.

Demnach geht die Vorlage der Bundesregierung kaum auf die massiv veränderte Marktsituation ein. Kritikpunkte sind vor allem eine völlig unzureichende Sammelquote und ein völliges Ausblenden der Gefährlichkeit von Lithium-Ionen-Akkus.
 
„Bei der Betrachtung der Novelle müssen wir feststellen, dass sie keine neuen umweltpolitischen Akzente setzt. Mangelhaft ist auch, dass sich in der Gesetzesnovelle keinerlei Aussagen zu einer Pfandpflicht für Batterien finden“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
 
Nachdem die Beratungen im Bundesrat im Juli abgeschlossen worden waren und eine Erhöhung der Mindestsammelquote nicht, wie ursprünglich vom Umweltausschuss des Bundesrates gefordert, von 45 auf 50 Prozent beschlossen wurde, sollte in der parlamentarischen Beratung des Bundestages das gesamte Regelwerk noch einmal beleuchtet werden.
 
Es ist für die Novelle unverzichtbar, die Mindestsammelquote von Geräte-Altbatterien auf mindestens fünfzig Prozent festzuschreiben. Die jüngst veröffentlichten Zahlen der Erfolgskontrollen der Rücknahmesysteme für 2019 belegen dies eindrucksvoll. Demnach ist eine Rücknahmequote von 52,2 Prozent erfüllt worden. Somit ist eine Quote von lediglich 45 Prozent unverständlich und setzt zudem keine neuen Ziele.
 
In der Anhörung machte der BDE-Präsident mehrfach deutlich, dass die europäisch vorgegebene Batteriesammelquote in Deutschland seit Jahren realisiert wird. Auch vor dem Hintergrund des weiter steigenden Gebrauchs von Lithium-Ionen-Systemen ist die Zahl jedoch nicht zufriedenstellend.
 
Kurth: „Es ist Tatsache, dass die Hälfte der Gerätebatterien keinem sachgerechten Recycling zugeführt wird. Dabei gehen dem Kreislauf nicht nur wichtige Recyclingrohstoffe verloren. Falsch entsorgte Lithiumbatterien und -akkumulatoren stellen zudem eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Brandereignisse in Sortieranlagen der LVP-Sammlung, der Gewerbeabfallaufbereitung etc. bedeuten nicht nur für die Mitarbeiter ein lebensgefährliches Risiko. Sie verursachen in den betroffenen Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Sachschaden. Außerdem schwächen sie die komplette Kreislaufwirtschaft, da Kapazitäten an notwendigen Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen reduziert werden.“
 
Unter den geschilderten Sicherheitsrisiken ist es aus BDE-Sicht notwendig, zu 100 Prozent Lithium-Ionen-Systeme aus den verschiedensten Abfallstoffströmen gezielt in die Batteriesammlung zurückzuführen. Dies kann u.a. nur über eine in Summe hohe Sammelquote für alle Geräte- und Industriebatterien erreicht werden.
 
„Der BDE hält weiter an der Idee fest, eine Pfandpflicht zur Erhöhung der Sammelbereitschaft und damit eine wirksame Lenkung insbesondere kritischer Batterieströme im Batteriegesetz einzuführen. Wir brauchen eine Pfandregelung, damit wir ein weiteres Instrument haben, Batterien über die richtigen Recyclingwege zu steuern“, so Kurth.

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