VKU begrüßt Fusionsverbot von Remondis und DSD

Gestern hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses des Entsorgungsunternehmens Remondis mit dem Dualen System Deutschland (DSD) durch das Bundeskartellamt rechtens war.

Das Amt hatte den Zusammenschluss der beiden Branchenriesen im Juli letzten Jahres untersagt. Als Begründung hatte das Amt unter anderem angeführt, dass das Vorhaben zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs bei den dualen Systemen führen würde. So wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen zu befürchten. Dagegen hatte Remondis gerichtlich Beschwerde eingelegt.

Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Mit der Bestätigung der Untersagung hat das Gericht die richtige Entscheidung getroffen. Das Amt hat seine Entscheidung fundiert und nachvollziehbar begründet. Aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft ist die Sache ebenfalls eindeutig: Hätten die beiden Marktriesen Remondis und DSD fusioniert, wäre eine neue Schwelle der Marktmacht überschritten gewesen. Mutter- und Tochterunternehmen hätten sich gegenseitig maßgeschneiderte Angebote zuspielen und dadurch Mitbewerber praktisch ausschalten können.

Der Zusammenschluss wäre ein Katalysator für die ohnehin bestehende Erosion des Wettbewerbs auf dem Entsorgungsmarkt gewesen. Remondis hat in den vergangenen Jahren mit einer aggressiven Strategie Dutzende kleine und mittelständische Entsorger übernommen. Die zunehmende Marktkonzentration hat dazu geführt, dass Remondis in einigen Regionen viele oder sogar alle Wettbewerber vom Markt verdrängt hat. Die Folge: Die Gesetze des Marktes sind außer Kraft gesetzt, was zu Lasten der Wettbewerber geht und bei den Bürgerinnen und Bürgern in Form von höheren Preisen ankommt.“

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