BDE: Bundesrat darf nicht einseitig kommunale Interessen im Blick haben

Der BDE kritisiert eine einseitige Gewichtung einiger Beschlussempfehlungen des Deutschen Bundesrates zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugunsten der kommunalen Seite.

BDE-Präsident Peter Kurth kommentierte am Donnerstag: „Das Ziel einiger Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse ist es offenbar, die Kommunen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu stärken. Leidtragende des von einigen Ausschussempfehlungen beabsichtigten ‚Kommunenstärkungsgesetzes‘ sind die Wertstoffkreisläufe. Weder das vorgeschlagene Klagerecht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger noch ein enges Korsett für die sogenannte Vertreiberrücknahme stärken das übergeordnete Ziel, worum es schon dem Gesetzeswortlaut nach gehen soll: die Kreislaufwirtschaft.“ Kurth zufolge dürfe es nicht zu einer weiteren Kräfteverschiebung zu Lasten der Privatwirtschaft kommen. Schon bei der Verabschiedung des Verpackungsgesetzes habe es eine Schlechterstellung der Privatwirtschaft gegeben.

Scharf kritisierte Kurth die vorgeschlagene Erweiterung der Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE): „Wir halten es für falsch, die gesetzlichen Stellschrauben beim Thema gewerbliche Sammlung zugunsten der kommunalen Seite zu verändern. Durch die Beteiligung des Konkurrenten, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, am Anzeigeverfahren des Trägers der gewerblichen Sammlung, ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schon ausreichend Raum zur Einflussnahme zugestanden worden. Einer weitergehenden Einflussmöglichkeit bedarf es insoweit nicht. Eine Korrektur der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2018 ist nicht geboten. Eine gewerbliche Sammlung wird nur angezeigt. Gewerbliche Sammlung bedarf keiner Zulassung.“

Kurth warb stattdessen dafür, die Zuständigkeit der Entscheidung über eine gewerbliche Sammlung auf eine neutrale Behörde zu verlagern und erinnerte an eine Idee aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Kurth: „Die Bundesregierung hatte im Jahr 2011 eine Regelung vorgeschlagen, wonach bei einer möglichen Interessenkollision die Zuständigkeit der Entscheidung auf die obere Abfallbehörde übergeht, um eine interessengeleitete Rechtsanwendung zu verhindern. Die Abfallbehörde hat die Rolle eines unabhängigen Schiedsrichters. Die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung darf nicht im Belieben von Lokalfürsten stehen. Zuständige Abfallbehörden müssen mit Augenmaß über etwaige Untersagungen von gewerblichen Sammlungen entscheiden.“

Kritisch sieht der BDE auch die in den Bundesratsausschüssen angedachte Schwächung der Eigenrücknahme. Kurth: „Einen Anlass für die vorgesehene Schwächung der freiwilligen Rücknahme gibt es nicht. Freiwillige Rücknahmesysteme müssen eher gestärkt und unterstützt werden, anstatt sie zusätzlich zu erschweren.“

Hinsichtlich des anstehenden Votums des Bundesrates forderte Kurth, dass von diesem ein „klares Signal für die Rohstoffwende“ ausgehen müsse: „Wir sollten gemeinsam gerade heute einen echten Schub für die Kreislaufwirtschaft erreichen. Am Vorabend der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des von der EU-Kommission vorgelegten Green Deals sollte das Votum des Bundesrates ein Paukenschlag für die Rohstoffwende sein und sich nicht im Klein-Klein verlieren. Wir werden in den nächsten Wochen viele Versuche von Gegnern des Green Deals erleben, die Corona-Krise vorzuschieben, um den Green Deal zu verhindern oder ihn zumindest zu verwässern. Diejenigen, denen die Kreislaufwirtschaft am Herzen liegt, sollten jetzt ihre Stimme für die Rohstoffwende erheben.“

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