GftZ: Außergewöhnliche Situation erfordert unbürokratische Lösungen

Die Situation in der Branche der Alttextilbetriebe spitze sich dramatisch zu, erklärt die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ). Das betreffe die Sammler, aber insbesondere auch die Sortier- und Verwertungsbetriebe.
Rudolpho Duba, pixelio.de
Rudolpho Duba, pixelio.de

Viele Bürgerinnen und Bürger würden jetzt ihre Zeit zum Aufräumen und Entsorgen von Alttextilien nutzen. Fatalerweise würden bei der Abgabe der Alttextilien ebenfalls andere Abfälle mitentsorgt, die leider auch die Restmüllanteile in den Altkleidercontainern deutlich steigen lässt.

Darüber hinaus sei zu beobachten, dass eine Vielzahl von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern, die über keinen nachhaltigen Verwertungspartner verfügen, ihre Behälter bereits einziehen oder verschließen. Folgerichtig stiegen die Erfassungsmengen bei den Unternehmen, die ihre Verantwortung wahrnehmen und die Erfassungsstruktur aufrechterhalten.

Gleichzeitig führe die weltweite Pandemie dazu, dass viele Vermarktungswege geschlossen sind. Das betreffe Second-Hand-Waren ebenso wie Recyclingwaren, die z. B. als Dämmstoffe für die Automobilindustrie genutzt werden. Aufgrund der schnellen Dynamik würden in kürzester Zeit alle Läger voll und die finanziellen und infrastrukturellen Möglichkeiten der Unter- nehmen erschöpft sein.

Die von der Bundesregierung erst kürzlich als systemrelevant eingestufte Alttextilbranche werde dadurch vor einen fast aussichtslosen Konflikt gestellt. Die Sammelmengen würden sich bei abrupt stagnierenden Absatzmöglichkeiten häufen.

Benötigt würden jetzt sofortige Unterstützungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Flexibilität im Umgang mit der außergewöhnlichen Situation und der veränderten Marktlage. Dazu gehörten in erster Linie die Anpassung der Gebühren und Vergütungen für Kommunen sowie die Diskussion um die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Des Weiteren sei eine kostenlose Abgabe der Restabfälle aus Sammlung und Sortierung, die z. Zt. sehr vermehrt anfallen, wichtig. Die Alttextilbranche stehe derzeit allein auf ganzer Flur, indem sie für die Dienstleistung der Sammlung, Wiederverwendung und Recycling bezahle und nicht wie andere Entsorgungszweige dafür ein Entgelt erhalte.

Konstruktiv sei zudem, die Limitierungsgrenzen bei der Lagerung von Abfällen auszusetzen oder Lagerflächen bereitzustellen. Vertragliche Verpflichtungen aus Ausschreibungen sollten vor diesem Hintergrund angepasst werden.

Die Unternehmen der GftZ wollen auch in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten verlässliche Partner sein. Das sei aber nur möglich, wenn alle Beteiligten gemeinsam flexible Lösungen unterstützen.

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