BDSV: Massive Beeinträchtigung der Handelsströme

Die BDSV bittet das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium, sich bei den für den Ländervollzug zuständigen Behörden um eine unbürokratische, temporäre Ausnahmeregelung zur Erhöhung der Lagerkapazitäten einzusetzen, damit Annahmestopps vermieden werden können und der Recyclingkreislauf nicht unterbrochen wird.

In den Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und an Bundesumweltministerin Svenja Schulze weisen BDSV-Präsident Andreas Schwenter und BDSV-Hauptgeschäftsführer Thomas Junker darauf hin, dass aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus aktuell weite Teile der von der BDSV vertretenen exportorientierten Stahlrecycling-Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Problemen ausgesetzt seien. So sei beispielsweise der Handel mit Italien, mit über 1,7 Mio. Tonnen pro Jahr einem der wichtigsten Abnehmer von Stahlschrott, durch die Corona-Krise beinahe zum Erliegen gekommen. Folglich reichten die genehmigten Lagerkapazitäten nicht mehr aus, um die Mengen zwischenzulagern.

Darüber hinaus führt die BDSV-Führungsspitze aus, dass die Umsatzeinbußen durch die Beeinträchtigung des Handels zu Liquiditätsengpässen führten, die für viele Unternehmen schnell existenzbedrohend werden können. In diesem Zusammenhang begrüßt die BDSV die bereits beschlossenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld, weist jedoch darauf hin, dass weitere befristete unbürokratische wirtschaftliche Hilfen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nach Einzelfallprüfung für notwendig erachtet werden.

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