Sollten die Müllgebühren aufgrund von falschem Trennverhalten stiegen, so muss der Mieter den Nachweis erbringen, dass die abgerechneten Müllgebühren zu hoch sind. Nach einem Bericht der dpa reiche laut BGH ein allgemeiner Verweis darauf, dass die Gebühren in der Gemeinde im Durchschnitt niedriger sind, reiche nicht aus.
Wenn die erhöhten Müllgebühren aus dem „Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung“ resultieren, so können sie den Mietern in Rechnung gestellt werden. Im konkreten Fall hatte die Vermieterin erhöhte Müllabfuhrgebühren in der Betriebskostenabrechnung anteilig an ihre Mieter weitergegeben. Der Grund für die hohen Müllgebühren: Die Mieter hatten Restmüll in die gelben Tonnen geworfen. Daraufhin hatte die Gemeinde die kostenlosen gelben Tonnen eingezogen und durch kostenpflichtige Restmülltonnen ersetzt.