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19.09.2007 | ALTKUNSTSTOFFE
Verpackungsverordnung: Biokunststoff-Flaschen von Pfandpflicht befreien

 
Der Industrieverband European Bioplastics freut sich über den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur laufenden 5. Novellierung der Verpackungsverordnung. Danach sollen Getränkeflaschen aus Biokunststoffen von der Pfandpflicht befreit werden. Der Verband wertet den Kabinettsbeschluss als klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung. Getränkeflaschen aus Biokunststoff werden aus Agrarrohstoffen anstelle fossiler Ressourcen hergestellt. Sie stehen noch am Anfang der Markteinführung und technologischen Entwicklung.




Durch die bis 2010 befristete Befreiung kann der im Rahmen der Pfandpflicht notwendige und kostenintensive Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen für Biokunststoff-Flaschen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bis dahin ist die Sammlung und Verwertung mittels dualer Systeme, also über gelben Sack und gelbe Tonne, vorgesehen. Der Handel und die Getränkewirtschaft profitieren ebenfalls von dieser unkomplizierten Handhabung. „Es macht absolut Sinn, zunächst in Technologieentwicklung und Vermarktung von Biokunststoff-Flaschen zu investieren und erst später in die dann bestmögliche Verwertung", erklärt Harald Käb, Vorstandvorsitzender von European Bioplastics. Auch die Getränkeindustrie unterstützt die Pfandbefreiung als politisches Instrument zur Förderung der jungen Materialklasse: „Als größter Getränkehersteller Deutschlands verfolgen wir interessiert die Entwicklungen im Bereich der Getränkeverpackungen. Daher prüfen wir gegenwärtig auch die Einsatzmöglichkeiten von Biokunststoffen. Die Pfandbefreiung ist jedenfalls ein richtiger Schritt, um die innovativen Produkte nach vorne zu bringen”, sagt Klaus Peter Stadler, Technischer Direktor der Coca-Cola GmbH. In Deutschland hatte die Drogeriekette Ihr Platz im letzten Jahr erstmals testweise Flaschen auf den Markt gebracht. Weltweit gibt es etwa ein Dutzend Getränke in Bioflaschen käuflich zu erwerben. Um die stark wachsende Nachfrage zu bedienen, steht die Biokunststoffindustrie vor erheblichen Investitionen in größere Produktionsanlagen.
Die Pfandbefreiung gilt gemäß Kabinettsbeschluss dann, wenn die Kunststoffflasche zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht (§ 16 II Abs. 3 bis 5 VerpackV) und sich die Verpackungshersteller an einem flächendeckenden Entsorgungssystem beteiligen (§ 6 VerpackV).
Als Biokunststoffe werden Kunststoffe bezeichnet, die entweder auf Basis nachwachsender Rohstoffe produziert werden und/oder nachweislich kompostierbar sind. Durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen schonen Biokunststoffe die Erdölreserven und tragen mit einer gegenüber petrochemischen Kunststoffen oft besseren CO2-Bilanz zum Klimaschutz bei. Biokunststoffe haben noch einen Marktanteil von unter einem Prozent am gesamten Kunststoffmarkt. Die Branche verzeichnet jährliche Wachstumsraten von bis zu 30 Prozent. In der Verpackungsverordnung gilt bereits eine bis 31.12.2012 befristete und weit reichende Privilegierung zertifiziert kompostierbarer Biokunststoffverpackungen (§ 16 II Abs. 1 bis 2). Für den Einsatz von Biokunststoffen setzen sich neben der Biokunststoffindustrie auch der deutsche Bauernverband und der Verband der Chemischen Industrie in Deutschland ein. European Bioplastics ist die Interessenvertretung der europäischen Biokunststoffindustrie. Der Verband wird von der Agrarrohstoff-, Chemie- und Kunststoffindustrie sowie von Anwendern und Entsorgern getragen.

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