Bargeldlimit beschränkt ohne Not Freiheitsrecht

Der VDM schließt sich in seiner Ablehnung eines Bargeldlimits der Meinung der Friedrich-Naumann-Stiftung an, die in einem Gutachten zu dem Schluss kam, dass eine Beschränkung des Bargeldverkehrs keinen Nutzen für die Kriminalitätsbekämpfung habe.

Der VDM ist, wie Teile der Grünen sowie der Union auf Länder- und Bundesebene, der Meinung, dass durch Bargeldverbote und -limits ganze Branchen mit hohem Bargeldaufkommen kriminalisiert und ihre Zahlungsströme der totalen Überwachung freigegeben werden. „Wir sind, wie die Naumann-Stiftung, der Ansicht, dass eine Bargeldbeschränkung zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Delikten sich nicht als effektives Mittel erweisen wird. Außerdem befürchten wir, dass die Obergrenze bei Bargeldgeschäften ein erster Schritt in die Richtung einer kompletten Abschaffung des Bargeldes ist.“, so VDM-Präsident Thomas Reuther. „Der 500-€-Schein musste ja auch schon daran glauben. Man sollte den Anfängen wehren und diesen Weg nicht weitergehen.“

Nach Ansicht des VDM kann für die Metallbranche ein wirksamer Schutz vor kriminellen Handlungen nur durch eine gewissenhafte Überprüfung der Lieferanten einerseits und der gehandelten Ware andererseits sowie einer konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche erreicht werden.

Thomas Reuther: „Immer mehr Verbote, immer mehr Überwachung, immer weniger Freiheitsrechte – das ist kein zukunftsträchtiger Weg. Wir müssen dieser Entwicklung Einhalt gebieten, denn die totale Überwachung ist nichts, was erstrebenswert ist.“

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