Hendricks: Verpackungsgesetz ist tragfähiger Kompromiss

In einer Pressemeldung zur offiziellen Vorstellung des Gesetzesentwurfs betonte die Bundesumweltministerin, dass das Hauptziel des Gesetzes darin bestehe, mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln.
Maik Schwertle, pixelio.de
Maik Schwertle, pixelio.de

Zudem sollen Verpackungshersteller stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte zu berücksichtigen. Daher müsse bei den Lizenzentgelten auch die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden. Insgesamt soll die getrennte Sammlung von Abfällen noch einfacher und effizienter werden.

Hendricks erklärte auch, dass die Kommunen darüber entscheiden, wie die Sammlung vor Ort durchgeführt werden soll. Zudem sollen die Kommunen auch eigenständig über die Einführung einer Wertstofftonne entscheiden können.

Die Bundesumweltministerin unterstrich ebenfalls, dass die Abfallentsorgung weiterhin im Wettbewerb erfolge, was für Effizienz und niedrige Kosten sorgen solle. Zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs und für einen konsequenten Vollzug wird eine von den Herstellern und Vertreibern finanzierte zentrale Stelle eingerichtet, die als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dienen soll.

In den kommenden Wochen sollen die Verbände zum Entwurf gehört werden, anschließend will die Ministerin den Gesetzesentwurf dem Bundeskabinett vorlegen.

Der Gesetzesentwurf zum Download

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