Kommt das Wertstoffgesetz „light“?

Ein neues Verbändepapier nährt die Hoffnung, dass doch noch ein Kompromiss möglich ist.
Maik Schwertle, pixelio.de
Maik Schwertle, pixelio.de

Das Papier macht deutlich, dass eine Einigung über die Organisationsverantwortung nicht möglich sei. Daher werden die stoffgleichen Nichtverpackungen auch ausgeklammert – allerdings soll die heute schon teilweise betriebene Erfassung erleichtert und „rechtlich dauerhaft abgesichert“ werden.

Unter anderem finden sich folgende weitere Aspekte im Papier:

  • Die Kommunen sollen das Erfassungssystem auf ihrem Gebiet gestalten.
  • Recyclingquoten sollen an den Stand der Technik angepasst werden.
  • Das Anfallstellenprinzip soll durch ein „modifiziertes Bestimmungsprinzip“ ersetzt werden.
  • Die Systembeteiligungspflicht soll auf Umverpackungen ausgeweitet werden.
  • Kommunen erhalten ein Benutzungsentgelt von den dualen Systeme für die Mitbenutzung kommunaler Einrichtungen.
  • Die dualen Systeme müssen sich gegenüber den Entsorgungspartnern und Kommunen an den Nicht-Diskriminierungsgrundsatz halten.
  • Es sollen Bußgeldtatbestände für Rechtsverstöße durch die dualen Systeme eingeführt werden.
  • Die Sicherheitsleistung der dualen Systeme sollte erweitert werden.
  • Eine neutrale zentrale Stelle in der Rechtsform der Stiftung mit Beleihung soll eingerichtet werden.
  • Das Umweltbundesamt soll für die Sanktionierung von Verstößen gegen die Lizenzierungspflicht verantwortlich sein.

Im Wesentlichen wären diese Forderungen auch mit einer 8. Novelle der Verpackungsordnung möglich, allerdings erfordert die Einführung der Zentralen Stelle in der geplanten Form ein Gesetz.

Trotz des Kompromissvorschlags ist weiterhin unklar, ob die Umsetzung zeitlich noch möglich sein wird.

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