BDSV: Behördliche Eingriffs- und Mitwirkungsbefugnisse immer noch zu weitgehend

Der Referentenentwurf der zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung hat zwar nach den Feststellungen der BDSV Fortschritte gegenüber dem Arbeitsentwurf vom Juli 2015 erbracht, der Entwurf der neuen Entsorgungsfachbetriebeverordnung weise aber immer noch zu weitgehende behördliche Eingriffsmöglichkeiten auf.

Für die Technischen Überwachungsorganisationen und die Entsorgergemeinschaften bedeute dies ein Mehr an unnötiger Bürokratie, was sich für die zertifizierungswilligen Betriebe wiederum als unnütze Mehrausgaben auswirke.

„Man könnte den Mehraufwand allenfalls noch akzeptieren, wenn damit Entlastungen bei der allgemeinen behördlichen Überwachung verbunden wären. Doch treten diese sogenannten Privilegierungen für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe auf der Stelle“, kritisiert BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson.

Erleichtert zeigt sich die BDSV allerdings in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMUB darüber, dass die Überwachungsberichte der Auditoren nicht – wie noch im Arbeitsentwurf vorgesehen war – in das neue Entsorgungsfachbetrieberegister eingestellt werden müssen. „Konflikte hinsichtlich sensibler betrieblicher Daten wären sonst vorprogrammiert gewesen“, so Cosson.

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