Bundestag verabschiedet ElektroG

Der Gesetzentwurf zur Novelle des ElektroG wurde gestern im Bundestag in 2. und 3. Lesung angenommen.
Martin Moritz, pixelio.de

Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen.

Ziel der Bundesregierung ist es, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können. Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.

Damit setzt Deutschland, mit fünfmonatiger Verspätung die im August vom Europäischen Parlamente erlassene WEEE-Richtlinie(2012/19/EU) bekannt, in nationales Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, einen höheren Anteil der Elektroaltgeräte einer sauberen Verwertung zuzuführen und damit die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

Das Gesetz sollen Anfang 2016 in Kraft treten. Nach der Sommerpause muss der Bundesrat zustimmen.

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