BMU plant Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie

Wie aus dem Bundesumweltministerium auf Anfrage des RECYCLING magazins von Mitte Dezember heute zu erfahren war, plant das BMU eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), um die in Artikel 4 der novellierten Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) neu festgelegte 5-stufige Abfallhierarchie in nationales Recht zu übernehmen.

Die 5-stufige Abfallhierarchie verändert die bislang im europäischen und nationalen Recht anerkannte 3-stufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Verwertung – Beseitigung) in der Weise, dass die „Verwertung“ in drei weitere, gestufte Verwertungsoptionen, nämlich „Vorbereitung zur Wiederverwendung“, „Recycling“ „ und „sonstige Verwertung, zum Beispiel „energetische Verwertung“ – aufgeteilt ist.

Nach der oben genannten Stufenfolge sind — so das BMU — insbesondere die energetische Verwertung und der Bergversatz als „sonstige Verwertung“ nunmehr nachrangige Verfahren. Ob und inwieweit dies Auswirkungen auf die Stoffströme hat, ließe sich aber noch nicht absehen, heißt es aus dem BMU.

Wie die gegenwärtige Wirtschaftskrise zeige, sind mögliche Auswirkungen der neuen Abfallhierarchie auf die Stoffströme vielmehr durch wirtschaftliche Faktoren bedingt. Zudem sei die Abfallhierarchie von den Mitgliedstaaten nicht strikt zu vollziehen, erläutert das BMU. Die Abfallhierarchie gebiete vielmehr, dass die einzelnen Abfallströme letztlich in einem Verfahren verwertet werden, das der „besten Umweltoption“ entspricht. Hierbei seien neben ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten auch soziale Faktoren zu berücksichtigen.

Dies sei auch die Basis, auf der das BMU die Umsetzung der neuen Abfallhierarchie in das KrW-/AbfG plane. Die konzeptionellen Arbeiten hierzu sollen jedoch noch nicht abgeschlossen sein.

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